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Zumindest moralisch höchst verwerfliches Gebaren des Vertriebsbüros Uelzen ! Am 11.01.2021 wurde zwischen mir und der + Postbank Immobilien GmbH Lüneburger Str. 4- 10, 29525 Uelzen eine Kaufpreiseinigung über ein Baugrundstück im Landkreis Uelzen erzielt. Die Kaufpreiseinigung liegt mir in schriftlicher Form vor. Die Gebietsleiterin Frau M. Schmidt erstellte anschliessend alle vor-notariellen Unterlagen (Maklervertrag samt der vorvertraglichen Informationspflichten / Objektnachweis / Kaufabsichtserklärung und Einwilligungserklärung), welche beide Parteien zeichneten (für die Postbank Immobilien GmbH vertreten durch ihren Vertriebsleiter Herrn T. Krieger). Am 26.01. teilte mir dann die Gebietsleiterin Frau Schmidt per Email mit, dass die Verkäuferin Ihre ursprüngliche Zusage zurückzöge und nicht länger bereit sei, zum vereinbarten Kaufpreis zu veräussern. Sie wolle, dass die Postbank in ihrer Eigenschaft als Maklerin das Grundstück nun zu dem von ihr (der Eigentümerin) ursprünglich gewünschten, höheren KP veräussert. Dies hätte jedoch die Vetriebsleitung aus Verantwortung und aufgrund ihres gültigen Vertrages mit mir gegenüber der Eigentümerin umgehend ablehnen müssen! Ich finde die Haltung der Postbank Immobilien zumindest beschämend als auch moralisch höchst verwerflich! Inwiefern die Postbank Immobilien GmbH gegen geltendes Recht verstossen haben könnte, wird aktuell von einer Anwaltskanzlei geprüft.
Unzumutbar?