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Immobilien
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IBS GmbH verwaltet seit 15.03.2018 meine Liegenschaft am Winterhafen in Mainz. In der Versammlung am 17.11.22 wurde meine per Vollmacht abgegebene Stimme gegen die Erhörung des Verwalterhonorars, von der Verwaltung in eine Enthaltung geändert. Ebenfalls bei einem anderen Beschluss wurde meine Enthaltung im Protokoll vermerkt, die ich nicht abgeben konnte, da dieser Abschluss nicht für mein WEG auf der Tagesordnung stand. Durch diese unrechtmäßige Abstimmung wurde ich gezwungen, mich an Ausgaben zu beteiligen, über die nicht abgestimmt werden konnte. Diese Fehler wurden offensichtlich durch die Überprüfung der Niederschrift über die gefassten Beschlüsse. Trotz meiner Forderung auf Berichtigung des Protokolls (15.12.22), antwortete Herr Eichholtz meine Beschwerde mit großer Verzögerung am 9.2.23, räumte den Fehlern ein, aber weigerte sich das Protokoll zu berichtigen und die von mir vorgeschlagenen Maßnahmen zu ergreifen, um künftige Urkundenfälschungen zu vermeiden. Im Februar 2021 reichte Herr Axel Eichholtz, über einen Rechtsbeistand eine Beschwerde für meine Bewertung ein, in der er fälschlicherweise angab, keine Geschäftsverhältnis zu mir zu haben, und verlangte, dass meine Bewertung entfernt wird. Es war jedoch leicht, die Falschheit dieser Angabe zu beweisen. Der Beschwerdeführer, Herr Axel Eichholtz, ist leider mein Hausverwalter! Ende 2018 hat Herr Eichholtz bei einer Eigentümerversammlung einen Beschluss herbeigeführt, gegen den anschließend ein Wohnungseigentümer geklagt hat. Das Amtsgericht Mainz hat dieser Klage stattgegeben und festgestellt, dass der gefasste Beschluss nicht ordnungsgemäßer Verwaltung entsprach. Für die Verteidigung hat die Hausverwaltung einen Rechtsanwalt aus Frankfurt bestellt und mit diesem eine Honorarvereinbarung auf Stundensatzbasis getroffen. Der Kläger hat einen lokalen Anwalt aus Mainz auf RVG beauftragt. Die Gemeinschaft hat den Rechtsstreit, der laut Gerichtsurteil durch ordnungsgemäße Verwaltung vermeidbar gewesen wäre, verloren. Durch die Bestellung des Anwalts aus Frankfurt waren im Vergleich zum Kläger die Kosten für die Gemeinschaft höher als erforderlich. Außerdem ist das Hausgeld durch diese Hausverwaltung sehr hochgestiegen. Schäden am Gemeinschaftseigentum hat jeder Eigentümer unverzüglich dem Hausverwalter anzuzeigen, denn es liegt im Interesse der Gemeinschaft, dass die Mängel am Gemeinschaftseigentum behoben werden. Allerdings bittet die Hausverwaltung einerseits um Mithilfe Mangel am Gemeinschaftseigentum schnellstmöglich zu mitteilen, andererseits wird die Bearbeitung der Meldung (z.B. die digitale Speicherung) in Rechnung als Sonderleistung gestellt. Somit werde ich als Eigentümer davon entmutigt, Mängel am Gemeinschaftseigentum zu melden. Die Hausverwaltung hat ebenfalls die Gebäudeversicherung für meinen WEG gewechselt ohne Beschluss der Eigentümer. Am 19.1.2021 habe ich mich beim Herrn Eichholtz beschwert, weil die Hausverwaltung unnötigen Kopien des gleichen Postbriefes sendet. Die allgemeine Korrespondenz in Bezug auf mein Eigentum sollte nicht mehrmals wegen meinen zwei Parkplätze gesendet werden. Somit würden negativen ökologischen Auswirkungen sowie unnötigen Kosten vermeidet. Die Antwort des Hausverwalters per E-Mail war: "wir würden das ebenfalls begrüßen, können es aber nicht einfach entscheiden. Daher stellen Sie gern zur nächsten Versammlung einen Antrag. Werfen Sie weg, was Sie nicht behalten möchten oder beantragen Sie einen entsprechenden Beschluss.” Am 18.5.2021 wies der Hausverwalter einen Rechtsanwalt an, mich per Einschreiben aufzufordern, jeglichen Kontakt per Mail mit der Hausverwaltung einzustellen. Für eine solche Forderung stellte der Rechtsanwalt eine Rechnung über 1134,55 € aus, die ich sofort bestritten habe. Trotz wiederholten Aufforderungen habe ich keine Belege für die von den Wartungsfirmen in Rechnung gestellten Fahrtkosten erhalten, was von der Transparenz dieser Hausverwaltung zeugt. An diesem Punkt denke ich daran, mich an die Zeitungen und das Fernsehen zu wenden. Der schlechteste Hausverwalter, mit der ich je zu tun hatte.
Unzumutbar?